Unsere Anträge im Kreistag
Im Folgenden wollen wir Sie gerne über die Anträge, die wir im Kreistag des Hochsauerlandkreises einbringen, informieren!
Stärkung von Frauenhaus und Frauenberatungsstellen im Hochsauerlandkreis
Mit diesem Antrag wollen wir ein starkes Zeichen für die Rechte der Frauen, die auf das Frauenhaus und die Frauenberatungsstelle angewiesen sind, setzen!
Die Kreistagsgruppe Die Linke setzt sich für eine angemessene Finanzierung dieser unerlässlichen Einrichtungen ein und hat daher diesen Antrag eingebracht.
Antrag gem. §2 Abs. 1 i.V.m. §21 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Hochsauerlandkreises
Haushaltsanpassung 2026 – Stärkung von Frauenhaus und Frauenberatungsstellen im Hochsauerlandkreis
Beschlussvorschlag:
Sehr geehrter Herr Landrat Grosche,
der Kreistag möge beschließen, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026, folgende Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf vorzunehmen:
1. Frauenhaus: Der Zuschuss des Hochsauerlandkreises an den Verein „Frauen helfen Frauen e.V. Arnsberg“ zur Förderung des Frauenhauses in Arnsberg wird von 75.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht (+25.000 EUR).
2. Frauenberatungsstellen: Die Zuschüsse an die Frauenberatungsstellen im Hochsauerlandkreis werden von 173.979 EUR auf 233.979 EUR erhöht (+60.000 EUR), aufgeteilt in je 30.000 EUR zusätzlich für Meschede und Arnsberg.
3. Gegenfinanzierung:
a) Regionalmarketing: 200.000 EUR → 170.000 EUR (–30.000 EUR)
b) Wegfall der Koordinierungsstelle „Strategische Steuerung mit unmittelbarer Zuordnung zum Landrat“ (–70.000 EUR)
Begründung: Die Frauenberatungsstellen und das Frauenhaus leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum sozialen Schutzsystem im Hochsauerlandkreis. Aktuell steht das Frauenhaus und die Frauenberatungsstellen jedoch vor großen finanziellen Herausforderungen:
- Steigende Personalkosten: Wie im gesamten öffentlichen Sektor steigen auch hier die Kosten für qualifiziertes Personal deutlich an.
- Hohe Eigenanteile: Die Träger müssen erhebliche Eigenanteile aufbringen, was bei gleichzeitig steigenden allgemeinen Sachkosten (Energie, Miete, Verwaltung) die Handlungsfähigkeit gefährdet.
- Sicherung des Qualitätsniveaus: Damit die Beratungsarbeit und der Schutz im Frauenhaus auf dem bisherigen hohen Niveau fortgeführt werden können, ist eine Anpassung zwingend erforderlich.
- Präventionsarbeit: Gewaltprävention ist eine Investition in die Zukunft. Es muss sichergestellt sein, dass neben der Krisenintervention auch ausreichend Zeit und finanzielle Mittel für die präventive Arbeit vorhanden sind.
- Abweisung von Frauen: Die Abweisung von Frauen im Frauenhaus ist nicht hinnehmbar. Um die Zahl nicht zu erhöhen muss eine moderate Steigerung erfolgen.
- Verhinderung von Kosten: In den Schutz von Frauen zu investieren macht kurzfristig gesehen Sinn, da sich die Folgekosten minimieren.
Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch den Verzicht auf weniger prioritäre Ausgaben im Bereich Regionalmarketing und einer Stelle die unmittelbar dem Landrat unterstehen soll. In Zeiten knapper Kassen und einer defizitären Bilanz 2025 muss der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt Vorrang haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Mauthner Marian Hellmund
(Gruppenvorsitzende) (Mitglied Kreistagsgruppe Die Linke)
